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Zielsetzung

Die vom SIG angestrebte Qualitätssicherung forensischer Begutachtungen und juristischer Überprüfbarkeit dient nicht nur der Unterstützung der Justiz, sondern auch der Kriminalprävention sowie der Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten. Diese gemeinnützigen Ziele sollen vornehmlich erreicht werden durch:

  • ​Kontinuierliche Optimierung des Expertenwissens unserer Sachverständigen

  • Vorhalt eines Beratungsangebotes für Richter, Staatsanwälte und Rechtsanwälte

  • Forschungsvorhaben u.a. durch Auswertung von Begutachtungen 

  • Wissenschaftliche Veröffentlichungen

  • Vortragsveranstaltungen


 

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