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Qualifizierte Begutachtungen für Justizbehörden

Kontakt unter

0721 - 82 105 408

info@institut-fuer-gutachten.de

Allgemeines zum SIG

Ein großer Erfolg, drei Fachärzte und dreizehn PsychologInnen arbeiteten seit April 2020 für das Süddeutsche Institut für forensische Begutachtungen (SIG). 

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Prognosen im Strafverfahren haben sich seit Vorlage der „Mindestanforderungen für Prognosegutachten“ im Jahre 2006 (abgedruckt in: NStZ 2006, 537 ff.) erheblich weiterentwickelt. Der Gesetzgeber hat die bestehenden Prognosetatbestände weithin überarbeitet und zusätzliche Tatbestände mit teilweise neuartigen Fragestellungen geschaffen. Auch die begleitenden verfahrensrechtlichen Regelungen sind in Teilen überarbeitet worden. Zugleich stellen die Obergerichte zunehmend strengere Anforderungen an die Begründung von Prognoseentscheidungen. Aus diesem Grund hat sich im Jahre 2017 eine Arbeitsgruppe gebildet, welcher auch drei der Vorstandsmitglieder von BIOS-BW angehören. Prof. Dr. Norbert Konrad aus Berlin sowie RiBGH a.D. Dr. Axel Boetticher aus Bremen und RiOLG a.D. Klaus Böhm aus Karlsruhe haben, mit weiterer Unterstützung des für das Süddeutsche Institut für forensische Begutachtungen (SIG) tätigen Gutachters Prof. Dr. Rudolf Egg aus Wiesbaden, im Arbeitskreis mitgewirkt. Nach zweijährigen Beratungen wurden im Kreis diese Entwicklungen nachvollzogen und die Rahmenbedingungen für Prognosen im Strafverfahren auf den aktuellen Stand gebracht. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind in zwei Aufsätzen zusammengefasst, welche die aktuellen juristischen (abgedruckt in: NStZ 2019, 553 ff und FPPK 2019, 306 ff.) und die erfahrungswissenschaftlichen (abgedruckt in : NStZ 2019, 574 ff. und 574 ff. bzw. FPPK 2019, 336 ff.) Erkenntnisse beinhalten.

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Qualität
beim SIG

Erfahren Sie mehr zu unseren Qualitätsstandards 
 

Weitere Informationen

Auf Grundlage dieser Erkenntisse wurde im April 2020 das SIG gegründet. Diesem gehören derzeit als Sachverständige drei Fachärzte und dreizehn PsychologInnen an. Die vom SIG angestrebte Verbesserung der Qualität forensischer Begutachtungen und juristischer Überprüfbarkeit dient nicht nur der Unterstützung der Justiz, sondern auch der Kriminalprävention sowie der Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten.

 

Bereits im ersten Jahr wurde das SIG stark nachgefragt und hat 81 Gutachten erstellt, vor allem aus dem Bereich der Kriminalprognose und der Schuldfähigkeit nebst etwaiger Unterbringung im Maßregelvollzug. Daneben waren es aber vor allem auch reine Lockerungsgutachten, Behandlungsgutachten nach § 119a StVollzG und nervenärztliche Gutachten. Besonders wichtig ist für das SIG die Einhaltung von besonderen Qualitätsstandards, wozu vor allem auch regelmäßige Treffen der Gutachter zu Fallbesprechungen gehören. 

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Angebot

Die zunehmende Ausweitung der gesetzlichen Verpflichtung zur Einholung von kriminalprognostischen Begutachtungen wird nicht nur zu einem erhöhten Qualifizierungsbedarf von Sachverständigen und RichterInnen führen, sondern auch die dringende Notwendigkeit von qualifizierten Forschungsvorhaben weiter verdeutlichen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Wirksamkeit von deliktorientierten Therapien und der prognostischen Güte von standardisierten Verfahren.

Das Angebot des SIG umfasst derzeit folgende Begutachtungen:
 

  • Schuldfähigkeitsgutachten (§§ 20, 21 StGB)

  • Unterbringungsbegutachtungen (§§ 63, 64, 66, 67b StGB) 

  • Kriminalprognostische Gutachten (§§ 57, 57a StGB) 

  • Kriminalprognostische Kurzgutachten (§ 57 StGB)

  • Behandlungsgutachten (§ 119a StVollzG und § 246a StPO) 

  • Lockerungsgutachten nach dem jeweiligen Landesgesetz (§§ 10, 11 StVollzG)

  • Begutachtung von Jugendlichen (JGG)

  • Gutachten zur Frage der Verhandlungsfähigkeit 

  • Sonstige Begutachtungen nach justizieller Anfrage

Wir bieten:

  • Qualifizierte Begutachtungen nach den aktuellen
    wissenschaftlichen und rechtlichen Standards

  • Zeitnahe Erstellung

  • Nach Rücksprache sicheren Aktentransport.

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Grundlegende Ziele

Die vom SIG angestrebte Verbesserung der Qualität forensischer Begutachtungen und juristischen Überprüfbarkeit dient nicht nur der Unterstützung der Justiz, sondern auch der Kriminalprävention sowie der Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten. Diese opferschützenden und gemeinnützigen Ziele sollen vornehmlich erreicht werden durch

  • Fort- und Weiterbildungen für Sachverständige

  • Fortbildungen für Richter, Staatsanwälte u. Rechtsanwälte

  • Forschungsvorhaben, u.a. durch Auswertung von Begutachtungen

  • Veröffentlichungen

  • Erstellung von Gutachten

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