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Qualifizierte Begutachtungen für Institutionen der Justiz

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Allgemeines

Kooperationen

Allgemeines zum SIG

Ein großer Erfolg, sieben Fachärzt*innen, zehn forensisch erfahrene Psychologische Psychotherapeut*innen und sechs Rechtspsycholog*innen arbeiteten inzwischen überwiegend freiberuflich für das Süddeutsche Institut für forensische Begutachtungen (SIG). 

 

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Prognosen im Strafverfahren haben sich seit Vorlage der „Mindestanforderungen für Prognosegutachten“ im Jahre 2006 (abgedruckt in: NStZ 2006, 537 ff.) erheblich weiterentwickelt. Der Gesetzgeber hat die bestehenden Prognosetatbestände weithin überarbeitet und zusätzliche Tatbestände mit teilweise spezifizierten Fragestellungen geschaffen. Auch die begleitenden verfahrensrechtlichen Regelungen sind in Teilen überarbeitet worden. Zugleich stellen die Obergerichte zunehmend strengere Anforderungen an die Begründung von Prognoseentscheidungen. Vor diesem Hintergrund etablierte sich im Jahre 2017 unter maßgeblicher Mitwirkung der ehemaligen BIOS-Vorstandsmitglieder Prof. Dr. Norbert Konrad aus Berlin, RiBGH a.D. Dr. Axel Boetticher aus Bremen und RiOLG a.D. Klaus Böhm aus Karlsruhe ein Arbeitskreis zur Aktualisierung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für Prognosen im Strafverfahren.  Hierbei wirkten u.a. auch, die für das SIG langjährig tätigen Gutachter, Prof. Dr. Rudolf Egg aus Wiesbaden und Dipl.-Psych., PP Christoph Schmitt aus Bonn mit. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind in zwei Aufsätzen zusammengefasst, welche die aktuellen juristischen (abgedruckt in: NStZ 2019, 553 ff und FPPK 2019, 306 ff.) und die erfahrungswissenschaftlichen (abgedruckt in : NStZ 2019, 574 ff. und 574 ff. bzw. FPPK 2019, 336 ff.) Erkenntnisse beinhalten.

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Qualität
beim SIG

Erfahren Sie mehr zu unseren Qualitätsstandards

Auf Grundlage dieser Aktualisierungen wurde aus einem bis dahin vorgehaltenen Gutachterpool im April 2020 das SIG gegründet. Diesem gehören inzwischen über 20 forensisch erfahrende Sachverständige an. Sie sind in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, dem Saarland und Bayern tätig. Die vom SIG angestrebte Qualitätssicherung forensischer Begutachtungen und juristischer Überprüfbarkeit dient nicht nur der Unterstützung der Justiz, sondern auch der Kriminalprävention sowie der Förderung der Hilfen für Opfer von Straftaten.

 

Mittlerweile erstellt das SIG im Jahresdurchschnitt ca. 110 Gutachten, vor allem aus den Bereichen der Kriminalprognose und der Schuldfähigkeit nebst etwaiger Unterbringung im Maßregelvollzug oder der Sicherungsverwahrung. Daneben wurden aber auch reine Lockerungsgutachten, Behandlungsgutachten nach § 119a StVollzG und weitere Expertisen zu speziellen forensischen Fragestellungen bearbeitet. Besonders wichtig ist für das SIG die Einhaltung von zeitgemäßen Qualitätsstandards, wozu unter anderem auch regelmäßige Treffen der Gutachter*innen zu Fallbesprechungen - selbstverständlich in anonymisierter Form - gehören. Zudem beteiligt sich das SIG an Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Zertifizierung von Rechtspsycholog*innen und rechtspsychologisch sachverständigen Psychotherapeut*innen. 

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Angebot

Das SIG erstellt derzeit Gutachten zu folgenden forensischen Fragestellungen:
 

  • Schuldfähigkeitsgutachten (§§ 20, 21 StGB)

  • Unterbringungsbegutachtungen (§§ 63, 64, 66, 67b StGB) 

  • Kriminalprognostische Gutachten (§§ 57, 57a StGB) 

  • Behandlungsgutachten (§ 119a StVollzG und § 246a StPO) 

  • Lockerungsgutachten nach dem jeweiligen Landesgesetz (§§ 10, 11 StVollzG)

  • Gutachten zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit/ Strafreife im Kindes- und Jugendalter (JGG)

  • Gutachten zur Frage der Verhandlungsfähigkeit 

  • Gutachten zur Frage der sexuellen Selbstbestimmung 

  • Glaubhaftigkeits-/Aussagepsychologische Gutachten 

  • Sonstige Begutachtungen nach justizieller Anfrage

Wir bieten:

 

  • Unterstützung und Beratung bei der Auswahl geeigneter Sachverständiger

  • Qualifizierte Begutachtungen nach aktuellen wissenschaftlichen und rechtlichen Standards

  • Zeitnahe Gutachtenerstellung

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Kooperationen

Zwecks Qualitätssicherung und Wissensoptimierung kooperiert das SIG mit:

  • Fachgruppe für Rechtspsychologie des BDP/DGPs, TransMIT

  • Forensisch-Psychiatrischer Arbeitskreis des Universitätsklinikums Heidelberg / der Forensischen Psychiatrie Wiesloch

  • Qualitätszirkel der Kinder- und Jugendlichengutachter*innen BW/RLP

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