
Qualifizierte Begutachtungen für Institutionen der Justiz
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Allgemeines zum SIG
Ein großer Erfolg, drei Fachärzte und dreizehn PsychologInnen arbeiteten seit April 2020 für das Süddeutsche Institut für forensische Begutachtungen (SIG).
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Prognosen im Strafverfahren haben sich seit Vorlage der „Mindestanforderungen für Prognosegutachten“ im Jahre 2006 (abgedruckt in: NStZ 2006, 537 ff.) erheblich weiterentwickelt. Der Gesetzgeber hat die bestehenden Prognosetatbestände weithin überarbeitet und zusätzliche Tatbestände mit teilweise neuartigen Fragestellungen geschaffen. Auch die begleitenden verfahrensrechtlichen Regelungen sind in Teilen überarbeitet worden. Zugleich stellen die Obergerichte zunehmend strengere Anforderungen an die Begründung von Prognoseentscheidungen. Aus diesem Grund hat sich im Jahre 2017 eine Arbeitsgruppe gebildet, welcher auch drei der Vorstandsmitglieder von BIOS-BW angehören. Prof. Dr. Norbert Konrad aus Berlin sowie RiBGH a.D. Dr. Axel Boetticher aus Bremen und RiOLG a.D. Klaus Böhm aus Karlsruhe haben, mit weiterer Unterstützung des für das Süddeutsche Institut für forensische Begutachtungen (SIG) tätigen Gutachters Prof. Dr. Rudolf Egg aus Wiesbaden, im Arbeitskreis mitgewirkt. Nach zweijährigen Beratungen wurden im Kreis diese Entwicklungen nachvollzogen und die Rahmenbedingungen für Prognosen im Strafverfahren auf den aktuellen Stand gebracht. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sind in zwei Aufsätzen zusammengefasst, welche die aktuellen juristischen (abgedruckt in: NStZ 2019, 553 ff und FPPK 2019, 306 ff.) und die erfahrungswissenschaftlichen (abgedruckt in : NStZ 2019, 574 ff. und 574 ff. bzw. FPPK 2019, 336 ff.) Erkenntnisse beinhalten.
Auf Grundlage dieser Erkenntisse wurde im April 2020 das SIG gegründet. Diesem gehören inzwischen über 20 forensisch erfahrende Ärzt*innen und Psycholog*innen/Psychotherapeut*innen als Sachverständige an. Sie sind in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, dem Saarland, Nordrhein-Westfalen und Bayern tätig. Die vom SIG angestrebte Qualitätssicherung forensischer Begutachtungen und juristischer Überprüfbarkeit dient nicht nur der Unterstützung der Justiz, sondern auch der Kriminalprävention sowie der Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten.
Mittlerweile erstellt das SIG im Jahresdurchschnitt ca. 110 Gutachten, vor allem aus den Bereichen der Kriminalprognose und der Schuldfähigkeit nebst etwaiger Unterbringung im Maßregelvollzug. Daneben wurden aber auch reine Lockerungsgutachten, Behandlungsgutachten nach § 119a StVollzG und weitere Expertisen zu speziellen forensischen Fragestellungen bearbeitet. Besonders wichtig ist für das SIG die Einhaltung von zeitgemäßen Qualitätsstandards, wozu unter anderem auch regelmäßige Treffen der Gutachter*innen zu Fallbesprechungen gehören. Zudem beteiligt sich das SIG an Maßnahmen der Fort- und Weiterbildung im Rahmen der Zertifizierung von Rechtspsycholog*innen und rechtspsychologisch sachverständigen Psychotherapeut*innen.
Angebot
Das SIG erstellt derzeit Gutachten zu folgenden forensischen Fragestellungen:
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Schuldfähigkeitsgutachten (§§ 20, 21 StGB)
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Unterbringungsbegutachtungen (§§ 63, 64, 66, 67b StGB)
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Kriminalprognostische Gutachten (§§ 57, 57a StGB)
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Behandlungsgutachten (§ 119a StVollzG und § 246a StPO)
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Lockerungsgutachten nach dem jeweiligen Landesgesetz (§§ 10, 11 StVollzG)
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Gutachten zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit/ Strafreife im Kindes- und Jugendalter (JGG)
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Gutachten zur Frage der Verhandlungsfähigkeit
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Gutachten zur Frage der sexuellen Selbstbestimmung
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Glaubhaftigkeits-/Aussagepsychologische Gutachten
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Sonstige Begutachtungen nach justizieller Anfrage
Wir bieten:
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Unterstützung und Beratung bei der Auswahl geeigneter Sachverständiger
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Qualifizierte Begutachtungen nach aktuellen wissenschaftlichen und rechtlichen Standards
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Zeitnahe Gutachtenerstellung




Kooperationen
Zwecks Qualitätssicherung und Wissensoptimierung kooperiert das SIG mit:
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Fachgruppe für Rechtspsychologie des BDP/DGPs, TransMIT
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Forensisch-Psychiatrischer Arbeitskreis des Universitätsklinikums Heidelberg / der Forensischen Psychiatrie Wiesloch
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Qualitätszirkel der Kinder- und Jugendlichengutachter*innen BW/RLP
