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Weiterbildung

Forensischen Begutachtungen

Forschung

Die zunehmende Ausweitung der gesetzlichen Verpflichtung zur Einholung von kriminalprognostischen Begutachtungen wird nicht nur zu einem erhöhten Qualifizierungsbedarf von Sachverständigen und RichterInnen führen, sondern auch die dringende Notwendigkeit von qualifizierten Forschungsvorhaben weiter verdeutlichen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Wirksamkeit von deliktorientierten Therapien und der prognostischen Güte von standardisierten Verfahren.

Das Angebot des SIG umfasst derzeit folgende Begutachtungen:

  • Schuldfähigkeitsbegutachtungen (G 1)

  • Kriminalprognostische Gutachten nach §§ 57, 57a StGB (G 2)

  • Gutachten nach §§ 63, 64, 66, 67b StGB (G3)

  • Kriminalprognostische Kurzgutachten nach § 57 StGB (G 4)

  • Lockerungsgutachten nach dem jeweiligen Landesrecht (G 5)

  • Behandlungsgutachten nach § 119a StVollzG und § 246a StPO(G 6)

  • Begutachtung von Jugendlichen nach JGG (G 7)

  • Sonstige Begutachtung nach justizieller Anfrage (G 8).

Wir bieten:

  • Qualifizierte Begutachtungen nach den aktuellen
    wissenschaftlichen und rechtlichen Standards

  • Zeitnahe Erstellung

  • Nach Rücksprache sicheren Aktentransport.

Kontakt aufnehmen:

        0721 82105408  

Grundlegende Ziele:

Die vom SIG angestrebte Verbesserung der Qualität forensischer Begutachtungen und juristischen Überprüfbarkeit dient nicht nur der Unterstützung der Justiz, sondern auch der Kriminalprävention sowie der Förderung der Hilfe für Opfer von Straftaten. Diese opferschützenden und gemeinnützigen Ziele sollen vornehmlich erreicht werden durch

  • Fort- und Weiterbildungen für Sachverständige

  • Fortbildungen für Richter, Staatsanwälte u. Rechtsanwälte

  • Forschungsvorhaben, u.a. durch Auswertung von Begutachtungen

  • Veröffentlichungen

  • Vertragsgestaltung

  • Erstellung von Gutachten

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