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Qualitätskriterien für forensische Begutachtungen 

Grundlage der Erstellung von Gutachten sind die Empfehlungen der interdisziplinären Arbeitsgruppe aus dem Jahre 2019 unter Berücksichtigung gesetzlicher Änderungen sowie aktueller wissenschaftlicher Standards.

 

Zur Einhaltung dieser Standards treffen sich die für das SIG tätigen Sachverständigen regelmäßig mindestens einmal monatlich zu Fallbesprechungen in Karlsruhe oder Koblenz. Die Teilnahme an mindestens sechs von zwölf oder mehr angebotenen Supervisionsterminen ist verpflichtend, wobei die Teilnahme auch mittels Videokonferenz möglich ist. Alternativ können die Gutachtenfälle in der ebenfalls vom SIG angebotenen Fallintervision vorgestellt werden. Darüber hinaus werden Fortbildungen seitens des SIG durchgeführt. 
 

Geschäftsmann mit Aktenkoffer, close up

Qualitätsicherung der Gutachten

 

Zur Wahrung der Qualitätsstandards werden regelmäßige Fort- und Weiterbildungen der Angehörigen des SIG-Gutachterpools durchgeführt. Themenschwerpunkte sollen hierbei u.a. sein:

  • Grundlagenwissen zur Gutachtenerstellung

  • Verhalten von Sachverständigen bei Gericht

  • Erstellung von Gutachten im Strafrecht

  • Erstellung von Gutachten im Familienrecht und anderen Bereichen

  • Einsatz von quantitativen und qualitativen Erhebungsmethoden

  • Aktuelle spezifische Themenschwerpunkte (z.B. Asyl, Trauma, Psychopathie, Neuropsychologie).

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